Anmeldung für Schulanfänger an der Grundschule Borgsdorf
für das Schuljahr 2021/2022
Termin wird bekannt gegeben. Für die Anmeldung der Einschüler melden Sie sich bitte im Sekretariat.
Informationen zur Schulanmeldung
Die Schulpflicht beginnt gemäß § 37 Abs. 3 BbgSchulG für Kinder, die bis zum 30.September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern aufgenommen.
Gemäß § 37 Abs. 4 BbgSchulG können in begründeten Ausnahmefällen Eltern für Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, die vorzeitige Einschulung beantragen. Der Antrag ist an der zuständigen Grundschule zu stellen.
Die Eltern werden gebeten, das einzuschulende Kind, die Geburtsurkunde des Kindes und das Original der Teilnahmebescheinigung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung zur Anmeldung mit in die Schule zu bringen.
Tatjana Liebach-Schultz
Schulleiterin